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   OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00   

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https://dejure.org/2000,20318
OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00 (https://dejure.org/2000,20318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.2000 - 10 L 211/00 (https://dejure.org/2000,20318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2000 - 10 L 211/00 (https://dejure.org/2000,20318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bewertung schriftlicher Prüfungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 JAG ND; § 13 JAG ND
    Benotung; Bewertung; Bewertungsspielraum; Fachfrage; Gewichtung von Prüfungsaufgaben; Prüfungsleistungen; Qualität; Überzeugungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00
    Dieses Verständnis vom Begriff der Fachfrage liegt der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde, in der bezüglich der in Rede stehenden Abgrenzung entscheidend auf die Richtigkeit oder die Vertretbarkeit der Antworten des Prüflings abgestellt wird (BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55.97 -).

    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE, a.a.O.; Senatsurt. v. 16.3.1999 - 10 L 377/97 -), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurt. v. 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.7.1999 - 10 M 2240/99 -) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurt. v. 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00
    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings darüber zu befinden, ob die von einem Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34, 54 f.; BVerwG, Urt. v. 24.2.1993, NVwZ 1993, 686 f.).

    Insoweit muss der Kläger sich im Rahmen des einem Prüfer zustehenden Beurteilungsspielraumes vorhalten lassen, dass auch ein fachwissenschaftlich vertretbarer und als solcher nicht beanstandeter Lösungsansatz unter Darstellungs- und Begründungsdefiziten leiden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, a.a.O., S. 57).

  • BGH, 29.10.1985 - X ZR 12/85

    Voraussetzungen des Verzugs des Unternehmers bei einem Werklieferungsvertrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00
    b) Einen richtigen oder vertretbaren fachwissenschaftlichen Lösungsansatz hat der Erstprüfer nicht dadurch als fehlerhaft oder unrichtig bezeichnet, dass er die Erörterung eines Erfüllungsanspruches als Vertragsstrafe im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Oktober 1985 (WM 1986, 73 = NJW-RR 1986, 211) als vorschnell oder etwas fernliegend bezeichnet hat.

    c) Mit einem Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. Oktober 1985 (a.a.O.) lässt sich ein durchgreifender Bewertungsfehler an der Feststellung des Erstprüfers, "die Unwirksamkeitserklärung von Ziffer 7 AGB aus dem Gesichtspunkt des § 9 AGBG erscheine sehr gewagt", ebenfalls nicht begründen.

  • BVerwG, 11.08.1998 - 6 B 49.98

    Prüferbezogene Statistiken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00
    Soweit den Prüfern ein Bewertungsspielraum verbleibt, geht die gerichtliche Prüfung nur dahin, ob sie Verfahrensfehler begangen oder anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfGE, a.a.O., S. 53 f.; BVerwG, Beschl. v. 11.8.1998, DVBl. 1998, 1351).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 10 L 377/97

    Teilweise Wiederholung der 2. jur. Staatsprüfung;; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00
    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE, a.a.O.; Senatsurt. v. 16.3.1999 - 10 L 377/97 -), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurt. v. 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.7.1999 - 10 M 2240/99 -) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfGE, a.a.O.; BVerwG, Beschl. 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurt. v. 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00
    Dass mit diesen kritischen Anmerkungen die Darstellung der Gedankengänge im Sachbericht angesprochen wird und diese prüfungsspezifischer Natur ist (ebenso BVerwG, Urt. v. 4.5.1999 - 6 C 13.98 -, UA S. 27; Urt. v. 14.7.1999 - 6 C 20.98 -, UA S. 6), führt die Entscheidung der Vorinstanz zutreffend aus.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00
    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings darüber zu befinden, ob die von einem Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34, 54 f.; BVerwG, Urt. v. 24.2.1993, NVwZ 1993, 686 f.).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00
    Dass mit diesen kritischen Anmerkungen die Darstellung der Gedankengänge im Sachbericht angesprochen wird und diese prüfungsspezifischer Natur ist (ebenso BVerwG, Urt. v. 4.5.1999 - 6 C 13.98 -, UA S. 27; Urt. v. 14.7.1999 - 6 C 20.98 -, UA S. 6), führt die Entscheidung der Vorinstanz zutreffend aus.
  • BVerwG, 30.03.2000 - 6 B 8.00

    Mehrdeutige Einzelbewertung; Klarstellung durch den Prüfer im gerichtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 10 L 211/00
    Wie der Erstprüfer in seiner zusätzlichen Stellungnahme vom 20. Mai 1997 ausgeführt hat, knüpft seine Kritik, der Sachbericht lasse eingangs eine Einleitung in den Sach- und Streitstand vermissen, an die vom Kläger verfasste Einleitung an - und eine solche enthält der Sachbericht mit dem Hinweis, dass der Kläger des Prüfungsfalles Zündholzbriefe veräußere -, die er, der Prüfer, mangels Hinweises auf die Herstellerfunktion der klagenden Partei und deren Zahlungsbegehren als inhaltsleer und ungenau ansehe (zur klarstellenden Funktion nachträglicher Prüferäußerungen bei fehlender Ersetzung eines Korrekturmangels BVerwG, Beschl. v. 30.3.2000 - 6 B 8.00 -).
  • OLG Jena, 16.04.2008 - 8 U 823/07

    Anwaltshaftung

    Da Darstellungsfragen nicht Fachfragen, sondern dem prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraum zuzurechnen sind, gibt es insoweit auch keinen Antwortspielraum des Prüflings (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.09.2000, Az. 10 L 211/00 m.w.N.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.04.2003, Az. 14 A 1964/01 m.w.N. - zitiert nach juris - ).
  • VG Hannover, 07.12.2006 - 2 A 3466/05

    Anschrift; dienstlicher Wohnsitz; Erheblichkeit; Klagefrist; Korrekturfehler;

    Soweit den Prüfern ein Bewertungsspielraum verbleibt, geht die gerichtliche Prüfung nur dahin, ob Verfahrensfehler begangen, anzuwendendes Recht verkannt, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sachfremde Erwägungen zu Grunde gelegt wurden (vgl. BVerwG, U. v. 04.05.1999 - 6 C 13/98 - Nds. OVG, U. v. 19.09.2000 - 10 L 211/00 -).
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